Markenrecht: Kein Markenschutz für Zeichen Alpstein für Milchprodukte
10. Juli 2024
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Entscheid (B-4612-2023) die Eintragung der Marke «ALPSTEIN» für Milchprodukte und Eiscreme abgelehnt.
Kernpunkte des Entscheids:
- Die Berg-Käserei Gais AG wollte «ALPSTEIN» für Waren wie Milch, Käse, Butter und Eiscreme als Marke eintragen lassen.
- Das Gericht stufte «Alpstein» als direkte geografische Herkunftsangabe ein, da es sich um eine bekannte Gebirgsgruppe in den Kantonen Appenzell und St. Gallen handelt.
- Es wurde festgestellt, dass im Alpstein Alpwirtschaft betrieben wird, weshalb das Zeichen zumindest die Erwartung weckt, dass der Hauptrohstoff Milch aus dieser Region stammt.
- Das Gericht sah ein Freihaltebedürfnis, da sich möglicherweise weitere Produzenten in der Region niederlassen könnten.
- Die Argumentation der Beschwerdeführerin, der Alpstein sei als Gebirge kein geeigneter Produktionsort, wurde zurückgewiesen.
- Dieser Entscheid bestätigt die strenge Praxis des IGE und Bundesverwaltungsgerichts bei der Eintragung geografischer Bezeichnungen.
Urteil vom 10. Juli 2024 -BVGer B-4612/2023 – Alpstein